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VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 65 Abs. 1; BayStrWG Art. 18
Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen - rewis.io
Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayStrWG Art.; VwGO § 65 Abs. 1
Rechtmäßige Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs; Zulässigkeit des Überbaus von öffentlichen Straßenflächen - rechtsportal.de
VwGO § 65 Abs. 1 ; BayStrWG Art. 18
Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Beiladung; rechtliches Interesse (bejaht); einfache Beiladung; Beiladungsbewerber; Überbau von öffentlichen Straßenflächen; Einziehung einer Straße; unzulässige Sondernutzung; Ablehnung; Beiladung; Beschwerde; Bestandskraft; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 13.06.2019 - Au 6 K 18.2144
- VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 08.01.2019 - 5 C 18.2513
Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (…BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - juris Rn. 9; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3 jew. m.w.N.).Wird ein Beiladungsantrag abgelehnt, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (…vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3 m.w.N.).
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung Erfolg hat und die Beschwerdeentscheidung nur eine unselbständige Zwischenentscheidung in dem erstinstanzlich anhängigen Rechtsstreit darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 - NVwZ-RR 2013, 295 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.02.2007 - 1 C 07.23
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - juris Rn. 9;… B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3 jew. m.w.N.).Die Einwirkung auf ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen reicht dagegen nicht aus (BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …
- BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07
Zurückweisung der Gegenvorstellung
- VGH Hessen, 18.01.2006 - 5 TG 1493/05
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Die Beschränkung der Prüfung auf die dargelegten Gründe gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gilt nur für Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Übrigen nicht bei offensichtlichen Unrichtigkeiten (vgl. Hess VGH, B.v. 18.1.2006 - 5 TG 1493/05 - NVwZ-RR 2006, 846 = juris Rn. 8;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 10 E 1265/12
Beiladung eines Dritten zu einem Verfahren bei Streit des Nachbarn gegen eine …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung Erfolg hat und die Beschwerdeentscheidung nur eine unselbständige Zwischenentscheidung in dem erstinstanzlich anhängigen Rechtsstreit darstellt (…vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 4.2.2013 - 10 E 1265/12 - NVwZ-RR 2013, 295 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.1994 - 5 S 254/94
Unbestimmbarkeit eines Beschwerdeantrags
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Das Beschwerdebegehren ist hinreichend bestimmt (vgl. dazu VGH BW, B.v. 14.3.1994 - 5 S 254/94 - NVwZ-RR 1995, 126 = juris Rn. 3). - VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1263
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Wird ein Beiladungsantrag abgelehnt, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9;… B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Augsburg, 13.06.2019 - Au 6 K 18.2144
Ablehnung der Beiladung wegen fehlender Berührung rechtlicher Interessen durch …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Der Beiladungsbewerber begehrt die Beiladung zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren Au 6 K 18.2144, in dem die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs Streitgegenstand ist. - VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1371
Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Insofern dürfte eine genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigungsfähige Sondernutzung eines öffentlichen Straßengrundstücks vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2008 - 8 CS 08.1371 - juris Rn. 14 f.) und damit ein rechtswidriger Zustand.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Beiladung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger ein …
Lehnt das Verwaltungsgericht einen Beiladungsantrag ab, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (BayVGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 C 19.1522 - Rn. 3, juris; OVG NW…, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung …
Folge dieses nach § 6 Abs. 2 Satz 1 AEG i.V.m. §§ 6a bis 6e AEG festgelegten Prüfprogramms ist auch, dass eine Beteiligung der Beiladungsbewerberin vorliegend weder für eine umfassende Untersuchung des Streitverhältnisses (innerhalb des Prüfungsrahmens) durch das Gericht noch für die Prozessökonomie förderlich ist (vgl. für den Fall einer solchen Förderlichkeit BayVGH, B.v. 11.9.2019 - 8 C 19.1522 - juris Rn. 6).